Wiederholungsrezepte
Wenn Sie „nur“ ein Rezept über ein von mir bereits vorher verordnetes Dauermedikament benötigen, sagen Sie dies bitte an der Rezeption oder rufen Sie während der Sprechzeiten an. Sie können das bereitliegende Rezept dann abholen. Wir sind bemüht, das während des laufenden Praxisbetriebes zu erledigen. Einschränkend hierzu sei erwähnt, dass jede Therapie ärztlicher Kontrolle bedarf. Deshalb sollte nach 2 bis spätestens 4 Monaten (je nach Krankheit) eine Vorstellung in der Sprechstunde erfolgen. Nachverordnungen von Fachärzten fordern Sie bitte beim betreffenden Arzt an.
Arzneimittel
Ich bemühe mich, die Präparate zu verordnen, die in jedem individuellen Fall am geeignetsten erscheinen und wirtschaftlich sind. Gleiche Wirkstoffe sind oft mit unterschiedlichen Bezeichnungen und großen Preisunterschieden auf dem Markt. Lassen Sie sich nicht verunsichern durch Bekannte, durch Werbung oder durch Beipackzettel.
Versichertenkarte
Bringen Sie bitte bei Ihrem ersten Besuch im Quartal Ihre Versichertenkarte mit.
Ohne Versichertenkarte darf z. B. ein Kassenrezept oder eine Überweisung von uns nicht ausgestellt werden.
»Notfälle
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